Woof Hundebetreuung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Erbringung von Leistungen im Bereich
Hundebetreuung durch den Betreuungsservice „Woof Hundebetreuung“, wie sie vom
Auftraggeber für das vorgestellte Tier bestellt werden und wie sie den Ansprüchen an eine
zeitgemäße und am Tierwohl orientierte Betreuung entsprechen.
2. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist sind die Erbringung von Tierbetreuungsleistungen nach Maßgabe dieser AGB und der individuell gebuchten Leistung bei Vereinbarung des Termins ergeben.
(2) Die Leistungen werden nur für Tiere angeboten, die auf der Internetseite (...) benannt sind.
3. Leistungsort
(1) Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, ist Ort der Leistungserbringungsort am Sitz von „Woof Hundebetreuung“.
(2) Wird die Leistung auf Wunsch an einem anderen Orte gebucht, so hat der Auftraggeber die damit verbundenen zusätzlichen Kosten für An- und Abreise zu tragen.
4. Vertragsschluss
Sämtliche Angebote von „Woof Hundebetreuung“ auf der Internetpräsenz oder nach Maßgabe
dieser AGB stellen kein verbindliches Angebot durch „Woof Hundebetreuung“ dar. Erst durch
ausdrückliche Bestätigung des Auftrags des Auftraggebers durch „Woof Hundebetreuung“ kommt ein Vertrag auf Erbringung der Betreuungsleistung zustande.
5. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bereits bei Buchung der Leistungen wahrheitsgemäße und
vollständige Angaben und alle erforderlichen Informationen zu erteilen, die für die
Durchführung des Vertrages notwendig sind.
(2) Der Tierhalter ist insbesondere verpflichtet, Angaben zu machen über
- Die Eigentümerstellung des Tieres und die mögliche Belastung mit Rechten Dritter,
- Den Gesundheitszustand des Tieres, insbesondere das Vorliegen ansteckender Krankheiten
(insb. solcher nach dem Tiergesundheitsgesetz), Allergien, Hauterkrankungen,
Parasitenbefall oder sonstige Beschwerden, welche die Durchführung des Vertrages durch
„Woof Hundebetreuung“ behindern können,
- Verhaltensauffälligkeiten des Tieres, insbesondere aggressives, ängstliches oder sonst
auffälliges Verhalten, sowie dessen Auslöser,
- Gruppenverhalten des Tiers; insbesondere Angaben zu besonderen Unverträglichkeiten mit
anderen Hunden, Hunderassen, Tieren, Menschen (auch getrennt nach Geschlecht, z.B.
besonderes Verhalten gegenüber Männern oder Frauen; besonderes Verhalten gegenüber
Kindern);
- Futterunverträglichkeiten und Allergien
(3) Der Auftraggeber hat spätestens bei Übergabe des zu Betreuenden Tieres an „Woof
Hundebetreuung“ den Nachweis einer gültigen und ausreichenden
(Mindestdeckungssumme €5.000.000,00) Tierhaftpflichtversicherung vorzulegen.
(4) „Woof Hundebetreuung“ ist berechtigt, vor Übergabe des Tieres den Nachweis einer
Tierkrankenversicherung zu fordern.
(5) Der Auftraggeber hat Futter, welches während der Betreuungszeit verabreicht werden soll,
selbst zu stellen und über die Art der Verabreichung zu instruieren. Ebenso hat er zu
verabreichende Medikamente zu stellen und „Woof Hundebetreuung“ über die
Verabreichung (Dosierung, Häufigkeit, zusammen mit Futter oder Wasser, etc.) zu
instruieren.
(6) Der Auftraggeber hat sonstige Utensilien (z.B. Decken, Spielzeuge, Leinen, Halsbänder,
Näpfe, Maulkörbe oder Maulschlingen) für die Zeit der Betreuung selbst zu stellen.
(7) Der Auftraggeber hat für eine fristgemäße Übergabe und Abholung des zu betreuenden
Tieres zu sorgen.
6. Leistungsverweigerung ohne Angabe von Gründen
(1) „Woof Hundebetreuung“ behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Betreuung eines
bestimmten Tieres zu verweigern und den Vertrag durch einfache Erklärung zu widerrufen.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erbringung der vereinbarten Betreuungsleistung.
Der Auftraggeber schuldet in diesem Fall auch keine Vergütung.
(2) „Woof Hundebetreuung“ behält sich vor, bereits begonnene Betreuungsleistungen ohne
Angabe von Gründen abzubrechen und den Vertrag auch bei begonnener Betreuung bis
zu deren Abschluss zu widerrufen. Widerruft „Woof Hundebetreuung“ die Betreuung nach
Beginn ohne Angabe von Gründen, so schuldet der Auftraggeber auch für die Teilleistung
keine Vergütung.
7. Begründete Leistungsverweigerung
(1) „Woof Hundebetreuung“ ist berechtigt, Betreuungsleistungen ganz oder teilweise zu
verweigern, wenn
a) der Zustand des Tieres entgegen Nr. 5 (1) u. (2) der AGB von den Angaben des
Auftraggebers abweicht und eine Betreuung unter Berücksichtigung des tatsächlichen
Zustandes, Verhaltens oder des Tieres nur mit unzumutbarem Mehraufwand vollzogen
werden kann;
b) der Auftraggeber entgegen Nr. 5 (3) u. (4) der AGB den Nachweis der Versicherung nicht
oder nicht ausreichend erbracht hat;
c) der Auftraggeber entgegen Nr. 5 (5) das zu verabreichende Futter oder zu verabreichende
Medikamente nicht gestellt oder nicht hinreichend über deren Verabreichung informiert
hat.
d) der Auftraggeber sonstige Utensilien im Sinne der Nr. 5 (6), die für eine sichere und
tierwohlgerechte Betreuung erforderlich sind, nicht rechtzeitig bereitgestellt hat.
(2) Hat der Auftraggeber wenigstens leicht fahrlässig der Nr. 7 (1) a) bis d) dieser AGB
zuwidergehandelt, so schuldet er bei berechtigter Verweigerung der Leistung durch „Woof
Hundebetreuung“ den Preis für die gebuchten Leistungen. „Woof Hundebetreuung“ bringt
dabei ersparte Aufwendungen in Abzug.
8. Erstattung von Auslagen; Ermächtigung bei Gefahr im Verzug
(1) Soweit „Woof Hundebetreuung“ nach Übernahme des zu betreuenden Tieres durch die
Betreuung zusätzliche Auslagen entstehen, die für die akute Betreuung als notwendig zu
erachten sind, so sind diese auch ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers zu
erstatten.
(2) Bei Gefahr im Verzug wird „Woof Hundebetreuung“ durch den Auftraggeber ermächtigt,
auch ohne weitere Rücksprache alle notwendigen Handlungen zu unternehmen, um das
Tierwohl des betreuten Tieres sicherzustellen. Insbesondere wird „Woof Hundebetreung“
bevollmächtigt, in Notfällen auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber auf dessen
Kosten einen Tierarzt zu beauftragen.
(3) „Woof Hundebetreuung“ ist dazu verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über
Maßnahmen im Sinne der Nr. 8 der AGB zu informieren.
(4) Holt der Auftraggeber das zu betreuende Tier nicht zum vereinbarten Termin ab, so gerät
der Auftraggeber ohne weitere Aufforderung in Verzug. „Woof Hundebetreuung“ wird
ermächtigt, im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Abholung des Tieres die zusätzliche
Betreuungszeit nach den vereinbarten Konditionen in Rechnung zu stellen. „Woof
Hundebetreuung“ wird bei Nichtabholung des Tieres befugt, zu marktüblichen Konditionen
auf Kosten des Auftraggebers eine Notunterkunft für das zu betreuende Tier zu
beauftragen.
9. Stornierung; Ausfallhonorar
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die gebuchten Leistungen bis 48h vor dem vereinbarten
Termin zu stornieren; maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei „Woof
Hundebetreuung“ innerhalb der Geschäftszeiten. Außerhalb der Geschäftszeiten
eingegangene Stornierungen gelten mit Beginn des nächstens Geschäftstages als
zugegangen. Storniert der Auftraggeber rechtzeitig bis 48h vor dem vereinbarten Termin,
so schuldet er die vereinbarte Vergütung nicht.
(2) Storniert der Auftraggeber innerhalb von weniger als 48h vor dem vereinbarten Termin, so
schuldet er die Hälfte (50%) derjenigen Vergütung, die er bei vertragsgemäßer
Leistungserbringung durch „Woof Hundebetreuung“ ohne die Stornierung geschuldet
hätte. „Woof Hundebetreuung“ bringt dabei ersparte Aufwendungen in Abzug.
(3) Storniert der Auftraggeber innerhalb von weniger als 24h vor dem vereinbarten Termin, so
schuldet er die volle Vergütung, die er bei vertragsgemäßer Leistungserbringung durch
„Woof Hundebetreuung“ ohne die Stornierung geschuldet hätte. „Woof Hundebetreuung“
bringt dabei ersparte Aufwendungen in Abzug.
(4) Die Verpflichtungen des Auftraggebers nach 9(2) und 9(3) entfällt nur dann und soweit,
wie dem Auftraggeber der Nachweis gelingt, „Woof Hundebetreuung“ sei durch die
Stornierung kein Ausfall entstanden oder wenn ihm der Nachweis gelingt, „Woof
Hundebetreuung“ habe es wenigstens grob fahrlässig unterlassen, den stornierten Termin
durch andere Aufträge ganz oder teilweise zu kompensieren.
10. Abhol- und Bringservice
(1) Wird „Woof Hundebetreuung“ mit der Abholung des Tieres zur Behandlung und/oder dem
Zurückbringen beauftragt („Abhol- und Bringservice“), so übernimmt „Woof
Hundebetreuung“ die Aufsicht über das Tier im Sinne eines Tieraufsehers nach § 834 BGB,
solange sich das Tier in der Obhut von „Woof Hundebetreuung“ befindet.
(2) Der Auftraggeber stellt „Woof Hundebetreuung“ bei Nutzung des Abhol- und Bringservices
von sämtlichen Schäden frei, die aufgrund einer Haftung nach § 834 BGB Dritten gegenüber
entstehen.
11. Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend
nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Anspruchsteller
Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Vom Haftungsausschluss nach 11(1) ausgenommen sind Schadensersatzansprüche
aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und
Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags
notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch „Woof
Hundebetreuung“, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dieses Vertrages unberührt. Dies gilt auch in dem Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft
herausstellen sollte. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder Lückenhaftigkeit
vereinbaren die Parteien, dass an die Stelle der unwirksamen oder lückenhaften Klausel
eine Regelung tritt, welche die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit oder
Lückenhaftigkeit nach dem Ziel des Vertrages, den gegenseitigen Rechten und Pflichten,
sowie den Grundsätzen von Treu und Glauben bei verständiger Würdigung getroffen
hätten.
Woof Fell & Spa
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Erbringung von Leistungen im Bereich
Fellpflege/Grooming durch den Hundesalon „Woof Grooming“, wie sie vom Auftraggeber für das zur Fellpflege/Grooming vorgestellte Tier bestellt werden und wie sie den Ansprüchen an eine zeitgemäße und am Tierwohl orientierte Pflegeleistung entsprechen.
2. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist sind die Erbringung von Tierfellpflegeleistungen nach Maßgabe
dieser AGB und der individuell gebuchten Leistung bei Vereinbarung des Termins ergeben.
(2) Die Leistungen werden nur für Tiere angeboten, die auf der Internetseite (...) benannt sind.
3. Leistungsort; Mobiles Grooming
(1) Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, ist Ort der Pflegeleistungserbringung der Salon
von „Woof Fell & Spa“.
(2) Wird die Leistung auf Wunsch an einem anderen Orte als dem Salon gebucht („mobiles
Grooming“), so hat der Auftraggeber die dafür notwendigen Räumlichkeiten vorzuhalten.
Insbesondere hat er sicherzustellen, dass Zugang zu den, für die Pflegebehandlung
notwendigen Strom- und Wasseranschlüssen sichergestellt ist. Zufälligen Ausfall von Strom- und/oder Wasserversorgung, hat in diesem Fall der Auftraggeber zu vertreten. Das gleiche gilt, wenn die Räumlichkeiten aufgrund von sonstigen Umständen, welche „Woof Grooming“ nicht zu vertreten hat, für die Pflegebehandlung nicht genutzt werden können.
4. Vertragsschluss
Sämtliche Angebote von „Woof Fell & Spa“ auf der Internetpräsenz, im Salon oder nach Maßgabe dieser AGB stellen kein verbindliches Angebot durch „Woof Fell & Spa“ dar. Erst durch ausdrückliche Bestätigung des Auftrags des Auftraggebers durch „Woof Fell & Spa“ kommt ein Vertrag auf Erbringung der gebuchten Pflegeleistungen zustande.
5. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bereits bei Buchung der Leistungen wahrheitsgemäße und
vollständige Angaben und alle erforderlichen Informationen zu erteilen, die für die
Durchführung des Vertrages notwendig sind.
(2) Der Tierhalter ist insbesondere verpflichtet, Angaben zu machen über
- Die Eigentümerstellung des Tieres und die mögliche Belastung mit Rechten Dritter,
- Den Gesundheitszustand des Tieres, insbesondere das Vorliegen ansteckender
Krankheiten (insb. solcher nach dem Tiergesundheitsgesetz), Allergien,
Hauterkrankungen, Parasitenbefall oder sonstige Beschwerden, welche die Durchführung
des Vertrages und die Ordnung im Salon „Woof Grooming“ behindern können,
- Verhaltensauffälligkeiten des Tieres, insbesondere aggressives, ängstliches oder sonst
auffälliges Verhalten, sowie dessen Auslöser
6. Leistungsverweigerung ohne Angabe von Gründen
(1) „Woof Fell & Spa“ behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Pflege eines bestimmten
Tieres zu verweigern und den Vertrag durch einfache Erklärung zu widerrufen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erbringung der vereinbarten Pflegeleistung. Der Auftraggeber schuldet in diesem Fall auch keine Vergütung.
(2) „Woof Fell&Spa“ behält sich vor, bereits begonnene Pflegebehandlungen jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen und den Vertrag auch bei begonnener Behandlung bis zu deren Abschluss zu widerrufen. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Weiterführung der Behandlung nur, soweit dies zur Wahrung des Tierwohls unbedingt erforderlich ist und die
Fortsetzung der Behandlung für Personal von „Woof Fell & Spa“ nicht unzumutbar ist.
Widerruft „Woof Fell & Spa“ die Behandlung nach Beginn ohne Angabe von Gründen, so
schuldet der Auftraggeber auch für die Teilleistung keine Vergütung.
7. Begründete Leistungsverweigerung
(1) „Woof Fell & Spa“ ist berechtigt, Pflegeleistungen ganz oder teilweise zu verweigern, wenn der Zustand des Tieres entgegen Nr. 5 der AGB von den Angaben des Auftraggebers abweicht und eine Behandlung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Zustandes des Tieres nur mit unzumutbarem Mehraufwand vollzogen werden kann. In diesem Fall behält „Woof Fell & Spa“ den Vergütungsanspruch für erbrachte Teilleistungen, auch wenn der Auftraggeber an diesen kein Interesse hat.
(2) Hat der Auftraggeber wenigstens leicht fahrlässig den Zustand des Tieres entgegen Nr. 5 dieser AGB unzutreffend angegeben, so schuldet er auch bei berechtigter Verweigerung der Leistung durch „Woof Fell & Spa“ den Preis für die gebuchten Leistungen. „Woof Fell & Spa“ bringt dabei ersparte Aufwendungen in Abzug.
(3) „Woof Fell & Spa“ ist dazu berechtigt, die Durchführung der Pflegeleistung von der Vornahme geeigneter Schutzmaßnahmen abhängig zu machen; insbesondere die Anlegung eines Maulkorbes.
8. Preisabweichung; Kostenvoranschlag
(1) Der vereinbarte Preis für die Pflegeleistung versteht sich vor Beginn der Durchführung als Kostenvoranschlag. Eine Abweichung, die durch Mehraufwand bei der Durchführung der Pflegeleistung entsteht, ist bis zu einem Zuschlag von 20% Teil der Vereinbarung und vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn „Woof Fell & Spa“ auf diese Abweichung nicht gesondert hinweist.
(2) Bei Abweichungen von über 20% ist „Woof Fell & Spa“ verpflichtet, diese unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Ist der Auftraggeber nicht rechtzeitig erreichbar, so wird die Leistung nur im zusätzlichen Umfang bis zu 20% über dem vereinbarten Umfang erbracht. Ist der Auftraggeber erreichbar und lehnt er einen zusätzlichen Umfang von mehr als 20% ab, so behält „Woof Fell & Spa“ den Vergütungsanspruch der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistung, auch wenn der Auftraggeber an einer Teilleistung kein Interesse hat. (3) Eine Abweichung von über 20% ist auch ohne Zustimmung des Auftraggebers Teil des Vertrags und vom Auftraggeber zu vergüten, soweit die Pflegeleistung zum Erhalt des Tierwohls zwingend erforderlich ist (insb. besonders starke Verfilzung, Verschmutzung oder Parasitenbefall). „Woof Fell & Spa“ ist in diesem Fall berechtigt, vom ästhetischen vereinbarten Behandlungsziel abzuweichen, insbesondere kürzere Fellschnitte vorzunehmen, sowie Parasiten (insb. Zecken) selbstständig zu entfernen, soweit dafür keine tiermedizinischen Fachkenntnisse und -fertigkeiten erforderlich sind.
9. Stornierung; Ausfallhonorar
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die gebuchten Leistungen bis 48h vor dem vereinbarten Termin zu stornieren; maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei „Woof Fell & Spa“ innerhalb der Geschäftszeiten. Außerhalb der Geschäftszeiten eingegangene Stornierungen gelten mit Beginn des nächstens Geschäftstages als zugegangen. Storniert der Auftraggeberrechtzeitig bis 48h vor dem vereinbarten Termin, so schuldet er die vereinbarte Vergütung nicht.
(2) Storniert der Auftraggeber innerhalb von weniger als 48h vor dem vereinbarten Termin, so schuldet er die Hälfte (50%) derjenigen Vergütung, die er bei vertragsgemäßer
Leistungserbringung durch „Woof Fell & Spa“ ohne die Stornierung geschuldet hätte. ,,Woof Fell & Spa“ bringt dabei ersparte Aufwendungen in Abzug.
(3) Storniert der Auftraggeber innerhalb von weniger als 24h vor dem vereinbarten Termin, so schuldet er die volle Vergütung, die er bei vertragsgemäßer Leistungserbringung durch „Woof Fell & Spa“ ohne die Stornierung geschuldet hätte. „Woof Fell & Spa“ bringt dabei ersparte Aufwendungen in Abzug.
(4) Die Verpflichtungen des Auftraggebers nach 9(2) und 9(3) entfällt nur dann und soweit, wie dem Auftraggeber der Nachweis gelingt, „Woof Fell & Spa“ sei durch die Stornierung kein Ausfall entstanden oder wenn ihm der Nachweis gelingt, „Woof Fell & Spa“ habe es
wenigstens grob fahrlässig unterlassen, den stornierten Termin durch andere Aufträge ganz oder teilweise zu kompensieren.
10. Abhol- und Bringservice
(1) Wird „Woof Fell & Spa“ mit der Abholung des Tieres zur Behandlung und/oder dem
Zurückbringen beauftragt („Abhol- und Bringservice“), so übernimmt „Woof Fell & Spa“ die Aufsicht über das Tier im Sinne eines Tieraufsehers nach § 834 BGB, solange sich das Tier in der Obhut von „Woof Fell & Spa“ befindet.
(2) Der Auftraggeber stellt „Woof Fell & Spa“ bei Nutzung des Abhol- und Bringservices von sämtlichen Schäden frei, die aufgrund einer Haftung nach § 834 BGB Dritten gegenüber entstehen.
11. Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Anspruchsteller
Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Vom Haftungsausschluss nach 11(1) ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch „Woof Fell&Spa “, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt. Dies gilt auch in dem Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft herausstellen sollte. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder Lückenhaftigkeit vereinbaren die Parteien, dass an die Stelle der unwirksamen oder lückenhaften Klausel eine Regelung tritt, welche die Parteien bei Kenntnis
der Unwirksamkeit oder Lückenhaftigkeit nach dem Ziel des Vertrages, den gegenseitigen Rechten und Pflichten, sowie den Grundsätzen von Treu und Glauben bei verständiger Würdigung getroffen hätten.
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